Die Stadt Friedrichsthal liegt im Saarland, im Stadtverband Saarbrücken, und hat in ihren 3 Stadtteilen Friedrichsthal, Bildstock und Maybach insgesamt rund 12.000 Einwohner. Mit einer Gemarkung von 9,07 km² gehört sie flächenmäßig zu eine der kleineren Kommunen im Saarland.
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Friedrichsthal besteht aus zwei Löschzügen, dem Löschzug I Friedrichsthal und dem Löschzug II Bildstock. Eine Besonderheit besteht darin, dass bei jedem Alarm, egal ob Ölspur oder Wohnhausbrand, grundsätzlich beide Löschzüge gemeinsam alarmiert werden und auch beide gemeinsam ausrücken.
Bei Wohnungsbränden wird automatisch die Drehleiter aus der Nachbarwehr Sulzbach mitalamiert, hier mal ein Dankeschön an die Kameraden aus Sulzbach.Als besondere Gefahrenschwerpunkte in der Stadt Friedrichsthal seien zu erwähnen:
- Autobahnen A8 und A623 mit dem Autobahndreieck Friedrichsthal
- 3 Bahnhöfe (Friedrichsthal, Friedrichsthal-Mitte und Bildstock) und einen 336,8 m langen Eisenbahntunnel
- zahlreiche größere Firmen in verschiedenen Industriegebieten (z.B. LIDL-Zentrallager im Industriegebiet Maybach, Fa. Kapferer Pharmagroßhandel im Industriegebiet Auf der Halde)
Wie ist der Werdegang eines Feuerwehrangehörigen?
Bereits im Alter von 10 Jahren kann die Zugehörigkeit zur Feuerwehr erfolgen, nämlich mit Eintritt in die Jugendfeuerwehr. Hier werden die Jungen und Mädchen spielerisch auf die zukünftigen Aufgaben eines aktiven Wehrangehörigen vorbereitet. Im Alter von 16 Jahren können sie, mit 18 Jahren müssen sie dann in die aktive Wehr wechseln. In die aktive Feuerwehr kann nur aufgenommen werden, wer sich darum bewirbt, feuerwehrtauglich ist und erklärt, dass er die Pflichten eines Feuerwehrangehörigen freiwillig übernimmt und sie nach besten Kräften erfüllen wird. Die Feuerwehrtauglichkeit ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung trägt die Kommune. Näheres hierzu regelt die Brandschutzsatzung der Stadt Friedrichsthal, einzusehen unter www.friedrichsthal.de
Ist der Bewerber/ die Bewerberin feuerwehrtauglich, wird er/sie als Feuerwehrmannanwärter, bzw. Feuerwehrmannanwärterin (heißt wirklich so) in die aktive wehr aufgenommen.
Nach einer 2-jährigen Grundausbildung –in dieser Zeit wird den Anwärter/innen das Grundwissen des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung in einer theoretischen und praktischen Ausbildung vermittelt- wird der Feuerwehrmannanwärter/ die Feuerwehrmannanwärterin zum Feuerwehrmann/ -frau befördert.
Das erworbene Wissen wird während der Grundausbildung durch die Teilnahme bei echten Einsätzen umgesetzt und vertieft, natürlich nur an der Seite und unter Aufsicht eines erfahrenen Feuerwehrmannes/-frau.
Der Feuerwehrangehörige muss sich während seiner gesamten Dienstzeit ständig fort- und weiterbilden, um den ständig steigenden Anforderungen im Brandschutz und der technischen Hilfeleistung gerecht zu werden. Der Besuch von drei Grundlehrgängen an der Feuerwehrschule des Stadtverbandes ist zunächst vorgesehen. An mehreren Wochenenden werden dem Feuerwehrmann/-frau die erforderlichen Kenntnisse zum Maschinisten, Funker und Atemschutzgeräteträger vermittelt. Es folgen im weiteren Verlauf der Dienstzeit Lehrgänge an der Feuerwehrschule des Saarlandes in Saarbrücken, z.B. Gruppenführerlehrgang 1 + 2, Technische Hilfeleistung, Patientengerechtes Retten, etc.
Je nach Ambitionen und Geeignetheit erfolgt die Ausbildung zum Zugführer und Leiter einer Feuerwehr (Wehrführer). Aber auch Lehrgänge im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes sind zu absolvieren.
Darüber hinaus bietet die Landesfeuerwehrschule noch eine große Anzahl von Lehrgängen an, die je nach Erfordernis absolviert werden können. Es ist aber auch klarzustellen, dass nicht jeder Wehrmann/-frau jeden Lehrgang besuchen kann, da die Kapazitäten der Feuerwehrschule beschränkt und der Besuch eines Lehrganges auch sehr kostenintensiv ist.
Die Kosten für den jeweiligen Lehrgang und die eventuell anstehenden Lohnausfallkosten müssen von der Gemeinde getragen werden. Hinzu kommt noch der Umstand, dass der Lehrgangsteilnehmer von seinem Arbeitgeber gegen Erstattung der Lohnkosten freigestellt werden muss. So ist die gesamte Dienstzeit eines Feuerwehrmannes/-frau vom ständigen Lernen geprägt. Desweiteren kommen dann noch die psychischen und physischen Belastungen der verschiedenen Einsätze hinzu. Aber all dieses wird aufgefangen von einer sehr guten Kameradschaft innerhalb der Feuerwehr. Sie ist Garant dafür, dass eine Vielzahl verschiedener Charakteren in einem stressigen Einsatz miteinander auskommen.
Im Verlauf der weiteren Dienstzeit können dann noch verschiedene Beförderungen vom Feuerwehrmann bis hin zum Hauptbrandmeister erfolgen. Dies ist abhängig vom Besuch der entsprechenden Lehrgängen und der Tätigkeit des Wehrangehörigen innerhalb der Wehr:
Feuerwehrmann/-frau (FM/FF)
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Beförderung zum Feuerwehrmann/-frau nach 2-jähriger Grundausbildung und Ablegen der Prüfung zum Truppführer.
Oberfeuerwehrmann/-frau (OFM/OFF)
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Beförderung zum Oberfeuerwehrmann/-frau nach vierjähriger Dienstzeit als Feuerwehrmann/-frau; Eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer/in nach der jeweils geltenden Feuerwehr-Dienstvorschrift ist nachzuweisen.
Hauptfeuerwehrmann/-frau (HFM/HFF)
Beförderung vom Oberfeuerwehrmann/-frau zum Hauptfeuerwehrmann/-frau nach einer Gesamtdienstzeit von mindestens 15 Jahren, gerechnet ab dem Tage des Eintritts in die aktive Feuerwehr.
Löschmeister/in (LM)
Beförderung vom Oberfeuerwehrmann/-frau bzw. Hauptfeuerwehrmann/-frau zum Löschmeister/in, wenn er/sie zum Gruppenführer/in geeignet erscheint und an einem Gruppenführerlehrgang nach der jeweils geltenden Feuerwehr-Dienstvorschrift mit Erfolg teilgenommen hat. Die Beförderung zum Löschmeister/in kann frühestens nach einer einjährigen Dienstzeit als Oberfeuerwehrmann/-frau ausgesprochen werden.
Oberlöschmeister/in (OLM)
Beförderung vom Löschmeister/in zum Oberlöschmeister/in nach einer einjährigen Dienstzeit als Löschmeister/in.
Brandmeister/in (BM)
Beförderung vom Oberlöschmeister/in zum Brandmeister/in frühestens nach einer einjährigen Dienstzeit als Oberlöschmeister/in. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Zugführerlehrgang nach der jeweils geltenden Feuerwehr-Dienstvorschrift ist nachzuweisen.
Oberbrandmeister/in (OBM)
Beförderung vom Brandmeister/in zum Oberbrandmeister/in nach einer weiteren zweijährigen Dienstzeit als Brandmeister/in.
Hauptbrandmeister/in (HBM)
Beförderung vom Oberbrandmeister/in zum Hauptbrandmeister/in nach einer weiteren zweijährigen Dienstzeit als Oberbrandmeister/in.
Aber jede Dienstzeit endet mal. Jeder Feuerwehrmann/-frau muss derzeit mit Erreichen des 60. Lebensjahres aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden. Er bleibt aber auch weiterhin in der Altersabteilung Mitglied der Feuerwehr, er kann auch dort noch weiterhin tätig sein, z.B. in der Ausbildung.
Aber all die Mühen der Ausbildung, der Übungen und Einsätze haben die Feuerwehrmänner und –frauen Ihrer Feuerwehr auf sich genommen, denn sie haben sich dem Ehrenamt verschrieben.
Mit Unterstützung ihrer Familien sind sie ständig bereit, ganz gleich ob am Tage oder bei nacht, werktags, sonn- und feiertags, ob bei Sonnenschein oder Schnee ihren Dienst am Nächsten zu leisten.

Die Stadt Friedrichsthal liegt im Saarland, im Stadtverband Saarbrücken, und hat in ihren 3 Stadtteilen Friedrichsthal, Bildstock und Maybach insgesamt rund 12.000 Einwohner.
Mit einer Gemarkung von 9,07 km² gehört sie flächenmäßig zu eine der kleineren Kommunen im Saarland.

